Die Erner Turmuhr ist bezüglich Personensicherheit der europäischen Maschinenrichtlinie unterstellt – MRL 2006/42/EG. Damit wird ein Betrieb im gesetzlichen Rahmen gewährleistet.
Die antike Uhr wird in Funktion interessiertem Publikum vorgeführt. Es ist daher nicht möglich, mit sonst üblichen Abdeckeinrichtungen die Sicherheit zu erbringen.
Das Hineinfassenist verboten !!!
Museumsuhr:Das Berühren mit den Pfoten ist verboten
Ergebnis:-Nur geschultes Personal darf die Uhr in Betrieb nehmen und vorführen-Die Betriebsanleitung ist einzuhalten